Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen) sowie die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien (Anwaltskosten und Auslagen). Sie richten sich nach dem Streitwert und der Art des Verfahrens.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt gemäß § 91 ZPO die unterliegende Partei. Wer einen Prozess führt, trägt damit ein nicht unbeachtliches finanzielles Risiko.
Der Kostenrechner bietet eine Hilfestellung, um die Kosten eines Verfahrens abzuschätzen.